Für betroffene Menschen
- Sie können Ihre alltäglichen Aufgaben aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer akuten psychischen Krisensituation kaum noch bewältigen.
- Sie kontaktieren Ihre psychiatrische Ärzt*in oder Ihre Psychotherapeut*in und diese nimmt dann Kontakt zu mir auf.
- Ihre Behandler*in stellt eine Verordnung für die Soziotherapie aus.
Wer kann Soziotherapie verordnen?
Fachärzt*innen für Psychiatrie I Neurologie I Psychotherapie
Psychologische I Ärztliche Psychotherapeut*innen
Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA)
Es kann zunächst eine Probeverordnung über 5 Therapieeinheiten (a 60 min) erstellt werden.
Pro Verordnung sind 30 Therapieeinheiten möglich.
Insgesamt können innerhalb von 3 Jahren maximal 120 Einheiten Soziotherapie verordnet werden.
Im Rahmen des Entlassmanagements einer psychiatrischen Klinik oder Rehabilitationseinrichtung
Kliniken können im Rahmen des Entlassmanagements für einen Zeitraum von 7 Tagen Soziotherapie verordnen, wodurch eine Verkürzung der stationären Behandlung ermöglicht werden kann.
Hausärzt*innen sowie alle anderen Vertragsärzt*innen
Alle ambulant behandelnden Ärzt*innen aller Fachrichtungen können für 5 Therapieeinheiten Soziotherapie verordnen, um durch soziotherapeutische Unterstützung beispielsweise eine langfristige Soziotherapie und psychiatrische Mitbehandlung für einen psychisch erkrankten Menschen bei einem Psychiater oder Psychotherapeuten zu erwirken.